Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen gelten zwischen der Epic AI GmbH und ihren Kunden für sämtliche, auch künftige Aufträge. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Allgemeines
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Epic AI GmbH mit Sitz in Lise-Meitner-Str. 4, 24941 Flensburg (nachfolgend „Epic AI“) und ihren Kunden für sämtliche, auch künftige Aufträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Epic AI schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls Epic AI den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Abreden bedürfen der Textform.
(2)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB Anwendung. Epic AI schließt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
(3)Im Falle von Gesetzesänderungen, einer Änderung der Rechtsprechung oder einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen vorbehalten. Im Falle einer Änderung wird der Kunde über die geplante Änderung per E-Mail in Textform informiert und erhält eine Frist von 7 Kalendertagen zum Widerspruch. Bei unterbliebenem, schriftlichem Widerspruch gelten die geänderten Geschäftsbedingungen mit Ablauf der Widerspruchsfrist als angenommen.
Auftragserteilung, Präsentationen
(1)Angebotsunterlagen von Epic AI stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern lediglich Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten. Anderenfalls enthalten Angebotsunterlagen von Epic AI die Aufforderung an den Kunden, das Angebot durch Gegenzeichnung oder E-Mail-Bestätigung verbindlich anzunehmen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Bindungsfrist an ein entsprechendes Angebot 10 Tage.
(2)Soweit Epic AI auf Einladung eines Kunden an einer Präsentationsveranstaltung oder auch einem sog. Pitch teilnimmt, um sich für die Erteilung eines bestimmten Auftrags zu bewerben, ist der Kunde grundsätzlich verpflichtet, Epic AI hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen, die sämtliche Kosten für die Teilnahme für Personal und Material einschließlich etwaiger Fremdleistungen abdeckt. Weitere Regelungen und etwaige Begrenzungen der Kostenerstattung für die Teilnahme von Epic AI sind zwischen den Vertragspartnern im Rahmen der Teilnahmevereinbarung gesondert zu regeln.
(3)Sämtliche präsentierten Arbeitsergebnisse oder Entwürfe dürfen vom Kunden nur dann verwertet werden, wenn auf Grundlage der vorgestellten Präsentationen eine Beauftragung von Epic AI erfolgt. Insoweit verpflichtet sich der Kunde insbesondere, Epic AI unverzüglich sämtliche etwa eingereichten Präsentationsunterlagen wieder zur Verfügung zu stellen. Jede Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung von Präsentationsunterlagen ohne vorherige Zustimmung von Epic AI ist untersagt. Bis zur Erteilung eines Auftrags für die Umsetzung der Präsentationsunterlagen steht es Epic AI frei, die präsentierten Ergebnisse anderweitig zu nutzen, insbesondere Dritten anzubieten.
(4)An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich Epic AI Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Epic AI erteilt dazu dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit zwischen Epic AI und dem Kunden kein Vertragsverhältnis zustande kommt, sind sämtliche überlassene Unterlagen Epic AI unverzüglich zurückzusenden.
Leistungserbringung
(1)Epic AI erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen durch eigene oder freie Mitarbeiter wie auch Kooperationspartner, ist jedoch auch berechtigt, für die Leistungserbringung Unteraufträge an Dritte zu erteilen.
(2)Soweit Epic AI für die Erbringung der vertraglichen Leistungen Fremdleistungen Dritter in Anspruch nimmt (siehe zur Vergütung der Fremdleistungen nachfolgende Ziffer), erfolgt die Beauftragung der Dritten grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Nach gesonderter Bevollmächtigung durch den Kunden ist auch die Beauftragung von Fremdleistungen im Auftrag des Kunden möglich.
(3)Epic AI erbringt unter keinen Umständen rechtliche Beratungsleistungen. Insbesondere, soweit Epic AI im Bereich des Grafikdesigns, des Marketings oder der Suchmaschinenoptimierung (SEO), der KI-Entwicklung, individuellen Softwareentwicklung oder Implementation von eigenen Produkten auf dem Geschäftsfeld des Kunden für den Kunden auch beratend tätig wird, obliegt es stets dem Kunden, entsprechende Beratungsleistungen und Empfehlungen vor der Umsetzung einer rechtlichen Überprüfung zuzuführen.
(4)In der Regel wird Epic AI auf dienstvertraglicher Grundlage für den Kunden tätig. Insbesondere bei beauftragten Arbeiten zur Implementation von eigenen Produkten oder zur Optimierung von Kommunikationswegen ist dem Kunden bekannt, dass ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden kann, es sei denn, die Vertragspartner haben entsprechende Parameter in der Auftragserteilung verbindlich vereinbart. Dasselbe gilt für bestimmte Ergebnisse der Softwarewartung, Softwareentwicklung oder Softwarepflege.
Vergütung, Fremdkosten
(1)Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, berechnet sich die Vergütung von Epic AI für zu erbringende Leistungen nach Maßgabe der bei Auftragserteilung vereinbarten Auftragssumme oder der vereinbarten Stundensätze. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer. Die Stundensätze verstehen sich exklusive Versand-, Verpackungs- oder Material- und ggf. anfallender Fremdkosten. Fremdkosten sind z. B. Kosten für Fotoshootings und damit zusammenhängende Rechteeinräumungen, Fremdsprachenübersetzungen etc. Fremdkosten sind nach Maßgabe der dem Kunden vorzulegenden entsprechenden Rechnungsbelege vom Kunden mit Vorlage der jeweiligen Belege zahlbar. Über Art und Umfang der zu erwartenden Fremdkosten verständigen sich die Vertragspartner bei Beauftragung von Epic AI oder während der Auftragsabwicklung gesondert.
(2)Reisekosten und/oder Beförderungsentgelte für die Versendung von Arbeitsergebnissen etc. stellt Epic AI dem Kunden pauschal mittels Erhöhung des vereinbarten Stundensatzes um 5 % in Rechnung.
(3)Soweit im Rahmen beauftragter Fremdleistungen Abgaben an die Künstlersozialkasse fällig werden, weist Epic AI dies gesondert aus und sind diese Kosten zusätzlich vom Kunden zu tragen.
(4)Ggf. gewährte Rabatte und Nachlässe beziehen sich ausschließlich auf eigene Leistungen von Epic AI, nicht jedoch auf jegliche Form von Auslagen, Spesen oder Fremdleistungen.
(5)Zahlungen des Kunden haben ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6)Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen und Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Urheber- und Nutzungsrechte
(1)In der Regel sind die Arbeitsergebnisse von Epic AI urheberrechtlich geschützt. Soweit die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes mangels Vorliegen eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Einzelfall keine Anwendung finden sollten, gelten die Regelungen des deutschen Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung dennoch zwischen den Vertragspartnern entsprechend. Nachstehende Regelungen gelten insbesondere, aber nicht abschließend für die Epic AI Plattform sowie die Software unter dem Namen ChatCaptain. Epic AI bleibt alleiniger, rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer und Inhaber der Software ChatCaptain und der Epic AI Plattform und ist insofern frei, die zugrunde liegenden Entwicklungsergebnisse im freien und eigenen Ermessen unabhängig für jeden erdenklichen oder wirtschaftlichen Zweck in seinem eigenen Interesse zu verwenden. Ein Wettbewerbsschutz zu Gunsten des Kunden ist nicht vereinbart. Für den Fall eines Verstoßes gegen diese (folgenden) Vereinbarungen zu Nutzungsrechten räumt der Kunde Epic AI einen Anspruch auf eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € zzgl. USt. je Kalendermonat ein, welche Epic AI nach billigem Ermessen auf erstes Anfordern und für die Dauer der Pflichtverletzung zusteht.
(2)Epic AI räumt dem Kunden die im Rahmen der Auftragserteilung spezifizierten Nutzungsrechte an den auftragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen von Epic AI ein. Dies erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung vereinbarter Entgelte. Mangels spezifischer Rechteeinräumung erwirbt der Kunde stets nur einfache und nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und nicht exklusive, jedoch räumlich auf das Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes beschränkte und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte. Soweit in den von Epic AI erstellten Arbeitsergebnissen Bestandteile Dritter enthalten sind, an denen entsprechende Rechte Dritter bestehen, gelten hierfür allein die Regelungen der entsprechenden dritten Partei bezüglich Art und Umfang eingeräumter Nutzungsrechte. Hierauf wird Epic AI den Kunden gesondert und vor Auftragserteilung hinweisen.
(3)Soweit die Arbeitsergebnisse von Epic AI auch Programmierungsleistungen oder Software enthalten, ist Epic AI (soweit nicht abweichend vereinbart) nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode und/oder die Entwicklungsdokumentation offen zu legen. Programmierungsleistungen von Epic AI enthalten in der Regel Standardsoftwarekomponenten, die von Epic AI oder Dritten entwickelt wurden und einer Vielzahl unterschiedlicher Kunden zur Verfügung stehen. Für die Rechteeinräumung an Programmierungsleistungen von Epic AI gelten allein die hierzu ausdrücklich mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde nur zur Nutzung der Programmierungsleistungen im Rahmen seiner eigenen internen Geschäftsvorfälle berechtigt. Unzulässig ist insbesondere der Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder die Zurverfügungstellung für Dritte z. B. im Wege des Application Service Providings. Die Weitervermietung ist unzulässig. Vervielfältigungen der Programmierungsleistungen sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Das Recht zur Erstellung von Sicherungskopien bleibt unberührt. Bei Nutzung von Open-Source-Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen, unter denen die Open-Source-Software angeboten wird. Dem Kunden ist bekannt, dass es infolge der Geltung der Open-Source-Lizenzbedingungen zum sogenannten Copy-Left-Effekt kommen kann mit der Folge, dass eine vollständige Offenlegung des Quellcodes für die lizenzkonforme Nutzung erforderlich ist. Für die Einhaltung der anwendbaren Open-Source-Lizenzbedingungen ist allein der Kunde verantwortlich. Die Vertragspartner stellen klar, dass Epic AI unter keinen Umständen Lizenzen an Open-Source-Software-Komponenten einräumt oder Open-Source-Software verkauft, sondern lediglich auf Grundlage der jeweils geltenden Open-Source-Lizenzbedingungen für den Kunden tätig wird. Soweit der Kunde bei Programmierungsleistungen auf die Einbindung von Open-Source-Software verzichten will, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(4)Sämtliche Rechteeinräumungen erfolgen aufschiebend bedingt mit Zahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich Fremdkosten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtshinweise von Epic AI zu entfernen oder die Arbeitsergebnisse von Epic AI ohne entsprechende vorherige Einwilligung zu verändern, es sei denn, auf Grundlage der ggf. geltenden Open-Source-Lizenzbedingungen gilt etwas anderes.
(5)Soweit Epic AI im Rahmen ihrer Arbeitsergebnisse Typografien benutzt, sind dies (sofern nicht abweichend vereinbart) von Dritten lizenzierte Typografien, deren Nutzung durch den Kunden einer gesonderten Lizenzierung durch den jeweiligen Rechteinhaber bedarf. Mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung räumt Epic AI dem Kunden entsprechende Nutzungsrechte nicht ein, sondern kann lediglich den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte beim Rechteinhaber vermitteln. Insoweit handelt es sich dann um zusätzlich auszuweisende und zu vergütende Fremdkosten.
(6)Soweit nicht abweichend vereinbart bzw. auf Grundlage geltender Open-Source-Lizenzbedingungen verpflichtend, ist Epic AI nicht verpflichtet, dem Kunden die den abgelieferten Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Quelltexte bzw. offenen Dateien zu übergeben.
Mitwirkungspflichten des Kunden, rechtliche Verantwortung
(1)Soweit Epic AI für die Erstellung der Arbeitsergebnisse Vorlagen des Kunden benötigt, steht der Kunde uneingeschränkt für die rechtliche Unbedenklichkeit der zu liefernden Vorlagen ein. Soweit die Tätigkeit oder die Arbeitsergebnisse von Epic AI im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung von Vorlagen des Kunden Rechte Dritter verletzen und diese Epic AI in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Epic AI insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung) auf erstes Anfordern freizustellen.
(2)Epic AI weist darauf hin, dass allein der Kunde für die rechtliche Prüfung der beauftragten Arbeiten verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für wettbewerbsrechtliche Beurteilungen oder die Entwicklung von Logos und/oder Namen im Hinblick auf möglicherweise entgegenstehende Namens- und/oder Markenrechte Dritter. Epic AI empfiehlt insoweit dringend die rechtliche Begleitung entsprechender Aufträge einschließlich ggf. der Durchführung von Markenrecherchen.
(3)Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm während der Bearbeitung des Auftrags übergebenen Rein- bzw. Maßzeichnungen, Modelle, Daten, Dateien etc. unverzüglich auf Mängel zu prüfen und Epic AI etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Soweit nicht abweichend vereinbart, bezieht sich die Prüfpflicht des Kunden auch auf umgesetzte Texte einschließlich etwaiger als Fremdleistung in Auftrag gegebener Übersetzungsarbeiten. Gleiches gilt für erstellte Software oder Programme.
(4)Soweit es im Rahmen der Leistungserbringung durch Epic AI erforderlich ist, dass der Kunde Epic AI administrative Zugänge auf IT bzw. Portale und Accounts zu sozialen Netzwerken etc. des Kunden einräumt, ist der Kunde verantwortlich dafür, die entsprechenden Zugänge unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch Epic AI wieder zu entziehen. Epic AI verpflichtet sich dessen ungeachtet, erhaltene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
(5)Soweit dem Kunden im Rahmen von Vorentwürfen Farbmuster und/oder Farbkombinationsmöglichkeiten vorgelegt werden, handelt es sich hierbei um Farbbeispiele, die geringfügig von der späteren beabsichtigten Produktion abweichen können. Dies ist technisch bedingt und stellt keinen Mangel dar. Verbindliche Farbtonumsetzungen sind gesondert zu vereinbaren.
(6)Die Transportgefahr für die Übermittlung der Arbeitsergebnisse trägt der Kunde. Für die Ablieferung der Arbeitsergebnisse gilt § 377 HGB uneingeschränkt.
(7)Der Beginn der von Epic AI angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Epic AI berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache bzw. Lieferung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(8)Wird eine Sache auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Betriebs oder Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Sache vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(9)Der Kunde unterstützt Epic AI bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, von fachkundigen Mitarbeitern, von Kommunikationsmitteln und -anschlüssen sowie von Hard- und Software und das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten, soweit dies erforderlich ist. Der Kunde wird Epic AI hinsichtlich zu beachtender Umstände bei Arbeiten von Epic AI in den Räumlichkeiten und an den technischen Einrichtungen des Kunden eingehend instruieren. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
(1)Die Rechnungssumme ist nach Maßgabe der Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zur Zahlung an Epic AI fällig. Soweit nicht abweichend vereinbart, wird die Rechnungssumme 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Epic AI ist berechtigt, dem Kunden Fremdleistungen (siehe oben Ziffer 4) unverzüglich mit Entstehen der entsprechenden Fremdkosten und ungeachtet des Projektstandes im Übrigen in Rechnung zu stellen. Epic AI ist ferner berechtigt, erbrachte Teilleistungen auch vor Gesamtfertigstellung des Auftrages abzurechnen, soweit nicht abweichend vereinbart.
(2)Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Epic AI ist verpflichtet, den Kunden hierauf spätestens bei Rechnungsstellung in Textform gesondert hinzuweisen.
(3)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Kunden nicht zu.
(4)An den Kunden gelieferte Arbeitsergebnisse verbleiben bis zum vollständigen Rechnungsausgleich im Eigentum von Epic AI. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn Epic AI sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.
(5)Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache oder empfangene Leistung pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er im Falle hochwertiger Sachen verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Dies gilt im Falle von Software auch für Updates. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Epic AI unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Sache oder Leistung gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Epic AI die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Epic AI entstandenen Ausfall.
(6)Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt.
(7)Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache, insbesondere Software, durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für Epic AI, sofern diese mit einem Eigentumsvorbehalt belegt ist. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Epic AI nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Epic AI das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache von Epic AI zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Epic AI anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Epic AI verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an Epic AI ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Epic AI nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Epic AI verpflichtet sich, die Epic AI zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Mängelgewährleistung und Haftungsbeschränkung
(1)Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, handelt es sich bei den in den Auftragsunterlagen genannten Terminen um nach Möglichkeit zu realisierende Terminvorstellungen des Kunden. Soweit hiervon abweichend verbindliche Vertragsfristen vereinbart werden, haftet Epic AI nur insoweit für deren Einhaltung, als etwaige Verzögerungen nicht auf Verursachung des Kunden zurückzuführen sind, insbesondere wegen etwaiger Änderungswünsche oder verzögerter Anlieferung erforderlicher Vorlagen, höherer Gewalt oder sonstiger Ursachen außerhalb der Einfluss- oder Risikosphäre von Epic AI. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2)Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Arbeitsergebnisse. Dies gilt nicht für Ansprüche aus von Epic AI zu vertretenden Pflichtverletzungen oder bei Verletzung einer von Epic AI gegebenen Garantie.
(3)Epic AI haftet für Schäden, die durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die gesetzliche Haftung für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Epic AI eine Garantie übernommen hat, bleibt unberührt.
(4)Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Durchführung von Datensicherungsmaßnahmen durch den Kunden eingetreten wäre.
(5)Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Epic AI beträgt ein Jahr. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Epic AI und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie i. S. v. Abs. 3 S. 4 gelten die jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfristen.
(6)Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde den von Epic AI vorgelegten Entwurf freigegeben hat bzw. im Falle von Programmen, KI oder Software die Übergabe erfolgt ist, wobei die Mitwirkung des Kunden in einer eigenverantwortlichen Prüfung innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Übergabe besteht und zu erfolgen hat.
Referenznennung
Epic AI ist berechtigt, soweit nicht abweichend vereinbart, den Kunden und das mit dem Kunden umgesetzte Projekt als Referenz zu nennen, insbesondere durch entsprechende Darstellung auf der Website von Epic AI und im Rahmen von Imagebroschüren. In diesem Zusammenhang ist Epic AI insbesondere auch berechtigt, exemplarische Arbeitsproben zu veröffentlichen, soweit es sich dabei um für die Außendarstellung des Kunden entwickelte Materialien handelt. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, durch Mitteilung gegenüber Epic AI in Schriftform seine Nennung als Referenz zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs steht Epic AI jedoch eine Aufbrauchfrist von sechs Monaten für zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits produzierte oder veröffentlichte Darstellungen zu.
Vertraulichkeit, Rückgabe von Unterlagen
(1)Epic AI verpflichtet sich, sämtliche ihr ausschließlich aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Informationen, die nicht anderweitig zugänglich oder bereits bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Epic AI wird entsprechend erlangte Informationen nicht außerhalb des Vertragsverhältnisses zum Kunden verwenden und sie nicht unbefugten Dritten zugänglich machen. Epic AI wird alle Mitarbeiter, die Kenntnis von den entsprechenden Informationen erlangen, entsprechend verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung endet 24 Monate nach Beendigung des jeweiligen Auftrags.
(2)Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Epic AI nicht verpflichtet, vom Kunden übergebene Unterlagen länger als vier Wochen nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Auf Verlangen des Kunden in Textform sind die Unterlagen gegen Erstattung der mit der Rücksendung anfallenden Kosten an den Kunden zurückzugeben.
Besondere Bestimmungen für Webdesign, KI und Software-/Applikationsentwicklung
(1)Bei Beauftragung von zuvor genannten Leistungen erfolgt die Leistungserbringung, soweit nicht abweichend vereinbart, auf agiler Grundlage. Die Vertragspartner entwickeln, soweit nicht ein vorbestehendes Pflichtenheft Grundlage der Beauftragung ist, den Inhalt der geschuldeten Leistungen gemeinsam in enger Abstimmung während des Projektes. Nachträgliche Weiterentwicklungen oder Pflege und Wartung von zu erstellender Software oder KI bedarf einer gesonderten schriftlichen Beauftragung und ist regelmäßig kein Teil der Leistung von Epic AI, sofern die Programmierung vorgenannter vereinbart ist.
(2)Soweit nicht abweichend vereinbart, können agil zu erbringende Webdesign-Leistungen jederzeit von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Epic AI ist in diesem Falle verpflichtet, den zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung aktuellen Entwicklungsstand dem Kunden zu übergeben. Hinsichtlich der Rechteeinräumung gilt Ziffer 5, jedoch mit der Maßgabe, dass der Kunde stets berechtigt ist, die unfertigen Leistungen eigenständig fertigzustellen oder fertigstellen zu lassen.
(3)Bei einem Rücktritt vom Vertrag des Kunden vor vereinbarter Ausführung der Leistungen durch Epic AI gilt als Vergütung für die vorbereitenden Maßnahmen seitens Epic AI ein Anteil von 10 % des Auftragswertes der ersten drei (3) Monate nach Start der Leistungserbringung. Es steht dem Kunden frei, einen geringeren Aufwand auf der Seite von Epic AI nachzuweisen.
(4)Der Kunde wird des Weiteren zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebs angemessene Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die von Epic AI zu erbringenden und für den Betriebsablauf beim Kunden bedeutenden Leistungen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.
Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Epic AI Platform
(1)Gegenstand. Epic AI stellt dem Kunden die Softwareplattform unter dem Namen „Epic AI Platform“ (nachfolgend „Plattform“) für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Ein Verkauf der Plattform, eine Übertragung von Rechten an der Plattform oder eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht; Ziff. 5 gilt ergänzend. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der gewählten Paketvariante sowie der bei Auftragserteilung geltenden Leistungsbeschreibung und Produktdokumentation. Die Plattform wird als Standardleistung für eine Vielzahl von Kunden erbracht; ein Anspruch auf individuelle Anpassungen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ein Wettbewerbsschutz und oder Kundenschutz im Sinne einer Exklusivität zu Gunsten des Kunden ist ausgeschlossen.
(2)Weiterentwicklung. Epic AI ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ändern, zu ersetzen oder außer Betrieb zu nehmen, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Über den Entfall oder die wesentliche Einschränkung einer bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbarten Funktion informiert Epic AI den Kunden mit angemessener Frist, mindestens jedoch 30 Kalendertage im Voraus, in Textform. Ziff. 1 (3) bleibt unberührt.
(3)Nutzungsrecht. Epic AI räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags und aufschiebend bedingt auf die Zahlung der vereinbarten Entgelte ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und räumlich auf das Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes beschränktes Recht ein, die Plattform im Rahmen seiner eigenen internen Geschäftsvorfälle sowie für die Kommunikation mit seinen eigenen Kunden und Interessenten bestimmungsgemäß zu nutzen. Nicht gestattet sind insbesondere die Überlassung an Dritte, die Weitervermietung, der Betrieb für Dritte (z. B. Application Service Providing, Rechenzentrumsbetrieb, Wiederverkauf oder White-Labeling), die Rückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung oder Disassemblierung außerhalb der gesetzlich zwingend zulässigen Grenzen, die Umgehung technischer Nutzungs-, Sicherheits- oder Kontingentgrenzen sowie die Nutzung der Plattform, ihrer Ausgaben oder der zugrunde liegenden Modellantworten zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung konkurrierender Produkte oder KI-Modelle. Die Veröffentlichung von Benchmark- oder Vergleichstests bedarf der vorherigen Zustimmung von Epic AI in Textform. Ziff. 5 (1) gilt einschließlich der dort vereinbarten Vertragsstrafe entsprechend. Sofern der Kunde den Nachweis eines geringeren Schadens erbringt, wird die Vertragsstrafe entsprechend gemindert.
(4)Zugänge und Nutzerkonten. Die Nutzung erfolgt über personalisierte Nutzerkonten. Der Kunde verwaltet die ihm zugewiesenen Zugänge selbst, hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und beschränkt die Nutzung auf eigene Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Handlungen, die über die Zugänge des Kunden vorgenommen werden, gelten als Handlungen des Kunden. Einen Verdacht auf Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten teilt der Kunde Epic AI unverzüglich mit. Ziff. 6 (4) bleibt unberührt.
(5)Vergütung, Kontingente, Verbrauch. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Grundgebühr monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Sie umfasst je Vertragsmonat die im Angebot ausgewiesenen Inklusivkontingente, getrennt nach Konversationen (Chat und E-Mail) und Voice-Minuten. Jeder Vertragsmonat beginnt mit einem neuen Kontingent; nicht genutzte Kontingente verfallen, werden nicht in Folgemonate übertragen und nicht vergütet. Die Kontingente sind nicht untereinander verrechenbar. Nutzung über die Kontingente hinaus wird nachschüssig nach den jeweils geltenden Listenpreisen je Konversation und je Voice-Minute abgerechnet. Als eine Konversation gilt ein zusammenhängender Austausch zu einem Anliegen einschließlich aller darin ausgetauschten Nachrichten; im Chat beginnt nach 24 Stunden ohne Nutzerantwort eine neue Konversation, bei E-Mail gilt der Thread, hier beginnt nach 7 Tagen ohne Nutzerantwort eine neue Konversation. Voice-Minuten werden sekundengenau abgerechnet. Entgelte für die Weiterleitung an externe Rufnummern fallen nach der jeweils geltenden Preisliste zusätzlich an. Für die Nutzung höherwertiger Sprachmodelle und Stimmen gilt Abs. 6. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ziff. 4 (6) gilt entsprechend.
(6)AI Credits. Die Nutzung höherwertiger Sprachmodelle und Stimmen wird über AI Credits abgerechnet. Sprachmodelle und Stimmen sind in Kategorien eingeteilt. Modelle und Stimmen der Kategorie „Standard“ sind in den Entgelten nach Abs. 5 enthalten und verbrauchen keine AI Credits. Für die übrigen Kategorien fällt Credit-Verbrauch an, und zwar bei Sprachmodellen je Modellaufruf in Höhe der jeweils geltenden Basis je Aufruf multipliziert mit dem Faktor der gewählten Kategorie und bei der Sprachausgabe je Sprechminute nach dem Credit-Satz der gewählten Stimmkategorie, wobei sekundengenau abgerechnet wird. Die Spracherkennung (Speech-to-Text) ist in der Voice-Minute nach Abs. 5 enthalten. Sprachmodelle und Sprachausgabe werden aus demselben Credit-Kontingent bedient. Die Zuordnung der Modelle und Stimmen zu den Kategorien, die Faktoren, die Credit-Sätze je Sprechminute, die Basis je Aufruf sowie der Preis je Credit ergeben sich aus der jeweils geltenden Preisliste und der Übersicht in der Plattform; die dort genannten Modell- und Stimmennamen sind Beispiele. Soweit im Angebot ein monatliches Inklusivkontingent an AI Credits ausgewiesen ist, gilt Abs. 5 Satz 3 und 4 entsprechend; darüber hinausgehender Verbrauch wird nachschüssig abgerechnet. Der Kunde bestimmt durch die Auswahl von Modell und Stimme, ob und in welcher Höhe Credit-Verbrauch entsteht; der tatsächliche Verbrauch hängt von Länge und Komplexität der Anfragen ab, Rechenbeispiele sind unverbindlich. Epic AI ist berechtigt, Modelle und Stimmen neuen Kategorien nach billigem Ermessen zuzuordnen und Kategorien zu ergänzen. Wird ein Modell oder eine Stimme, das oder die der Kunde ausgewählt hat, einer Kategorie mit höherem Faktor oder Credit-Satz zugeordnet, teilt Epic AI dies dem Kunden mindestens 30 Kalendertage vorher in Textform mit; der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung auf eine gleichwertige Kategorie wechseln oder den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Ziff. 4 (6) gilt für Änderungen des Credit-Preises entsprechend.
(7)Eigene Modellzugänge (Bring Your Own Key). Der Kunde kann eigene Zugangsschlüssel für Modellanbieter in der Plattform hinterlegen. Für Modellnutzung, die über diese Zugänge abgerechnet wird, fallen keine AI Credits an; die Entgelte nach Abs. 5 sowie die übrigen Plattformentgelte bleiben unberührt. Der Kunde schließt insoweit einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Modellanbieter, trägt dessen Entgelte unmittelbar und ist für die Einhaltung dessen Nutzungsbedingungen sowie für die Zulässigkeit der Verarbeitung, einschließlich einer Übermittlung in Drittländer, allein verantwortlich. Epic AI haftet nicht für Verfügbarkeit, Nutzungsgrenzen, Kostenentwicklung, Sperrung oder Änderungen der über eigene Zugänge genutzten Modelle; hierdurch verursachte Beeinträchtigungen der Plattform stellen keinen Mangel dar. Epic AI ist berechtigt, die hinterlegten Zugangsschlüssel zur Ausführung der vom Kunden konfigurierten Funktionen zu verwenden und speichert sie verschlüsselt; für die Verwaltung, die Berechtigungsbegrenzung und den Widerruf der Schlüssel ist der Kunde verantwortlich, Abs. 4 gilt entsprechend.
(8)Verbrauchsmessung, Kostenkontrolle. Für die Abrechnung des Verbrauchs an Konversationen, Voice-Minuten und AI Credits sind die Messsysteme von Epic AI maßgeblich. Epic AI stellt dem Kunden Anzeigen zum laufenden Verbrauch, konfigurierbare Warnschwellen sowie Budgetobergrenzen je Vorgang und je Monat zur Verfügung; die Einrichtung und Überwachung dieser Funktionen obliegt dem Kunden. Ein Aufbrauchen der Kontingente führt nicht zur Sperrung der Plattform; der Mehrverbrauch ist nach Abs. 5 und Abs. 6 zu vergüten. Für Einwendungen gegen die Verbrauchsabrechnung gilt Ziff. 7 (2).
(9)Laufzeit und Kündigung. Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt die Laufzeit einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Vertragsmonats in Textform gekündigt wird. Wird ein Pilotpaket vereinbart, gilt eine feste Laufzeit von drei Monaten gegen das vereinbarte einmalige Pauschalentgelt; das Pauschalentgelt wird bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden nicht zurückerstattet, es sei denn, die Beendigung beruht auf einem von Epic AI zu vertretenden Umstand. Nach Ablauf der Pilotlaufzeit wird das Vertragsverhältnis als monatliches Abonnement nach Satz 1 fortgesetzt, sofern es nicht zum Ende der Pilotlaufzeit gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund für Epic AI liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei einem erheblichen Verstoß gegen Abs. 3 oder Abs. 14 vor.
(10)Verfügbarkeit und Wartung. Epic AI schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,0 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt des von Epic AI genutzten Rechenzentrums zum Internet. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt sowie Störungen, die auf Einrichtungen, Netze oder Dienste Dritter oder auf die Sphäre des Kunden zurückzuführen sind. Wartungsarbeiten führt Epic AI nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt planbare Arbeiten angemessen an. Weitergehende Service Levels, insbesondere Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ziff. 11 (4) gilt entsprechend.
(11)Mängel. Für Mängel der Plattform gilt Ziff. 8 ergänzend. Ein Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung sowie das Recht zur Minderung durch Abzug vom laufenden Entgelt sind ausgeschlossen; der Kunde kann überzahlte Entgelte nach Feststellung des Mangels zurückverlangen. Die Rechte des Kunden bei anfänglichen Mängeln setzen ein Verschulden von Epic AI voraus. Beeinträchtigungen, die aus Änderungen, Störungen oder dem Wegfall von Diensten Dritter nach Abs. 15, 17 und 19 folgen, stellen keinen Mangel dar.
(12)Wesen und Grenzen der KI-Funktionen. Die Plattform nutzt generative KI-Modelle. Deren Ausgaben werden probabilistisch erzeugt; sie können unrichtig, unvollständig, veraltet oder im Einzelfall unpassend sein und sind bei gleicher Eingabe nicht notwendig reproduzierbar. Epic AI schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung der Plattform, übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung einzelner Ausgaben und garantiert keinen bestimmten Automatisierungs-, Lösungs- oder Zufriedenheitsgrad, es sei denn, entsprechende Parameter sind bei Auftragserteilung verbindlich vereinbart; Ziff. 3 (4) gilt entsprechend. Die Plattform erbringt keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung; Ziff. 3 (3) gilt entsprechend. Der Kunde hat für seinen Einsatzzweck angemessene Prüf-, Freigabe- und Eskalationsmechanismen vorzusehen.
(13)Konfiguration, autonome Aktionen. Der Kunde konfiguriert die Plattform selbst oder beauftragt Epic AI gesondert mit der Konfiguration. In seinen Verantwortungsbereich fallen insbesondere die Festlegung von Autonomiegrenzen (z. B. Betragsgrenzen), Eskalations- und Freigaberegeln, Tonalität, Arbeitszeiten sowie die Aktivierung von Aktionen in angebundenen Systemen. Für die von ihm freigegebenen Konfigurationen und deren Auswirkungen trägt der Kunde die Verantwortung; dies gilt insbesondere für Handlungen, die ein Agent aufgrund dieser Konfiguration eigenständig ausführt, etwa Zusagen gegenüber Dritten, Gutschriften, Erstattungen, Stornierungen oder Änderungen an Datenbeständen. Soweit Epic AI die Konfiguration im Auftrag des Kunden vornimmt, gilt Ziff. 8 (6) für die Freigabe entsprechend.
(14)Zulässige Nutzung, Inhalte des Kunden. Für sämtliche Inhalte, die der Kunde in die Plattform einstellt oder über sie verarbeitet oder verbreiten lässt – insbesondere Wissensbasis, Dokumente, Daten, Eingaben und Konfigurationen –, ist der Kunde nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich; Ziff. 6 (1) gilt einschließlich der Freistellungsverpflichtung entsprechend. Untersagt sind insbesondere die rechtswidrige oder irreführende Nutzung, der Versand unerlaubter Werbung oder unerlaubter Werbeanrufe (§ 7 UWG), die Nutzung entgegen den Bedingungen der eingesetzten Modell-, Telefonie- oder Nachrichtendienste, das Einstellen von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen, sowie Sicherheits-, Penetrations- oder Lasttests ohne vorherige Zustimmung von Epic AI in Textform. Epic AI ist berechtigt, Zugänge oder einzelne Funktionen auch ohne Ankündigung zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung, für eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Plattform oder für einen Verstoß gegen Vorgaben eingesetzter Dritter vorliegen. Epic AI informiert den Kunden unverzüglich über die Sperrung und hebt sie auf, sobald der Grund beseitigt ist. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt für die Dauer einer von ihm verursachten Sperrung bestehen.
(15)Eingesetzte KI-Modelle und Sprachdienste, Unterauftrag. Soweit nicht abweichend vereinbart, setzt Epic AI die jeweils in der Produktdokumentation als Standard ausgewiesenen Modelle und Sprachdienste ein. Epic AI ist berechtigt, eingesetzte Modelle, Modellversionen, Sprachdienste und deren Anbieter zu wechseln, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Vorgaben der Abs. 16 und 17 gewahrt bleiben. Ein bei Auftragserteilung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vereinbartes Modell oder ein von ihm ausgewählter Sprachdienst wird nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden gewechselt. Ziff. 3 (1) und (2) gelten entsprechend. Für Leistungen Dritter gelten deren Nutzungsbedingungen; auf für die Nutzung wesentliche Beschränkungen weist Epic AI den Kunden hin.
(16)Datenschutz, Hosting. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, Epic AI ist Auftragsverarbeiter. Der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Voraussetzung der Nutzung der Plattform; dessen Regelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Umfang ihres Anwendungsbereichs vor. In der Standardkonfiguration der Plattform erfolgen Verarbeitung und Speicherung ausschließlich innerhalb der Europäischen Union; Epic AI ist berechtigt, Rechenzentrumsstandort und Infrastrukturanbieter innerhalb der Europäischen Union zu wechseln. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Epic AI ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Nutzungs- und Leistungsdaten zur Sicherstellung des Betriebs, zur Fehleranalyse, zur Abrechnung und zur Weiterentwicklung der Plattform zu verwenden. Eine Nutzung von Inhalten des Kunden zum Training der eingesetzten Basismodelle erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat dem gesondert zugestimmt.
(17)Optionale Anbieter, Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union. Der Kunde kann in der Plattform optional Modelle und Sprachdienste weiterer Anbieter aktivieren. Bei einem Teil dieser Anbieter findet eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union statt. Epic AI weist die betreffenden Anbieter, den jeweiligen Verarbeitungsort und eine bestehende Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union in der Plattform an der Stelle der Auswahl sowie in der Liste der Unterauftragsverarbeiter aus. Der Kunde entscheidet in eigener Verantwortung, ob er einen solchen Anbieter aktiviert; mit der Aktivierung erklärt er sich mit der Beauftragung des jeweiligen Anbieters als weiteren Unterauftragsverarbeiter einverstanden. Epic AI stellt für diese Fälle die nach Art. 44 ff. DSGVO erforderlichen Garantien sicher, insbesondere den Rückgriff auf einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln; die Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Die Prüfung, ob der Einsatz eines solchen Anbieters mit den eigenen datenschutzrechtlichen Vorgaben, Informationspflichten und internen Richtlinien des Kunden vereinbar ist, obliegt dem Kunden. Verzichtet der Kunde auf optionale Anbieter, bleibt es bei der ausschließlichen Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union nach Abs. 16.
(18)Pflichten nach der KI-Verordnung. Der Kunde setzt die Plattform als Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 ein. Ihm obliegt insbesondere die Erfüllung der Transparenzpflichten gegenüber den betroffenen Personen, namentlich der Hinweis darauf, dass diese mit einem KI-System interagieren, die Sicherstellung einer ausreichenden KI-Kompetenz der eingesetzten Beschäftigten sowie die Prüfung, ob sein konkreter Einsatzzweck weitergehenden Anforderungen unterliegt. Epic AI stellt dem Kunden die hierfür erforderlichen Informationen sowie geeignete Konfigurationsmöglichkeiten, etwa für Hinweistexte, zur Verfügung. Ein Einsatz der Plattform für nach Art. 5 der Verordnung verbotene Praktiken ist untersagt. Beabsichtigt der Kunde einen Einsatz in einem Bereich, der als Hochrisiko einzuordnen ist, teilt er dies Epic AI vor Auftragserteilung mit; Epic AI kann die Leistungserbringung in diesem Fall von zusätzlichen Vereinbarungen abhängig machen.
(19)Integrationen und Drittsysteme. Die Anbindung an Systeme des Kunden erfolgt über die von Epic AI bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen. Der Kunde ist für die Bereitstellung, den Betrieb und die Datenqualität seiner eigenen Systeme, für die erforderlichen Berechtigungen und Rechteeinräumungen sowie für die Einhaltung der Bedingungen der von ihm genutzten Drittanbieter verantwortlich. Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Änderung von Systemen und Diensten Dritter – einschließlich Modellanbietern, Telefonie- und Nachrichtendiensten – haftet Epic AI nicht. Aufwand, der durch Änderungen an Schnittstellen Dritter oder an Systemen des Kunden entsteht, ist gesondert zu vergüten, soweit nicht Pflege und Wartung ausdrücklich vereinbart sind; Ziff. 11 (1) gilt entsprechend.
(20)Systemvoraussetzungen und Mitwirkung. Der Kunde stellt auf eigene Kosten einen geeigneten Internetzugang, geeignete Endgeräte und aktuelle Browserversionen sowie, soweit Voice-Kanäle genutzt werden, die erforderliche Telefonie-Anbindung und Rufnummern bereit. Er benennt einen Ansprechpartner mit der erforderlichen Entscheidungskompetenz sowie fachkundige Mitarbeiter zur Pflege der Wissensbasis. Ziff. 6 gilt ergänzend.
(21)Datenexport, Beendigung und Löschung. Der Export von Daten des Kunden erfolgt ausschließlich über die von Epic AI dokumentierte Programmierschnittstelle (API). Weitere Exportwege, Exportformate oder manuelle Datenherausgaben sind nicht geschuldet. Die Kategorien der exportierbaren Daten sind in der Produktdokumentation erschöpfend aufgeführt; hiervon ausgenommen sind Daten, die ausschließlich der internen Funktionsweise der Plattform dienen. Epic AI stellt die Schnittstellendokumentation bereit; die Nutzung der Exportfunktion ist in der Grundgebühr enthalten, ein gesondertes Wechsel- oder Exportentgelt fällt nicht an. Der Kunde ist gehalten, benötigte Daten während der Vertragslaufzeit fortlaufend selbst zu exportieren. Nach Beendigung des Vertrags bleibt der lesende Zugriff über die API zum Zweck des Datenabrufs für 30 Kalendertage bestehen; die Nutzung der übrigen Funktionen der Plattform endet mit dem Vertragsende. Der Kunde kann stattdessen die unmittelbare Löschung seiner Daten verlangen. Nach Ablauf der Abruffrist löscht Epic AI die Daten des Kunden nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ziff. 10 (2) bleibt unberührt.
(22)Anbieterwechsel. Teilt der Kunde Epic AI mit, dass er zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur wechseln will, unterstützt Epic AI ihn hierbei in angemessenem Umfang. Der Wechselvollzug erfolgt über die Schnittstelle nach Abs. 21 innerhalb eines Übergangszeitraums von 30 Kalendertagen ab dem Wechselverlangen; der Kunde kann diesen Zeitraum einmalig verlängern. Ist die Einhaltung des Übergangszeitraums aus technischen Gründen nicht durchführbar, teilt Epic AI dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen mit, begründet dies und schlägt einen alternativen Übergangszeitraum vor. Während des Übergangszeitraums erbringt Epic AI die vertraglichen Leistungen fort. An den Übergangszeitraum schließt sich die Abruffrist nach Abs. 21 an.
(23)Support. Support im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten ist in der Grundgebühr enthalten und wird per E-Mail sowie über die von Epic AI bereitgestellten Kanäle erbracht. Verbindliche Reaktions- und Lösungszeiten gelten nur bei ausdrücklich vereinbarten Service Levels.
Schlussbestimmungen
(1)Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Flensburg. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(2)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Epic AI und der Kunde verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
(3)Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG) und der international privatrechtlichen Kollisionsnormen.
Es gelten ergänzend die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.
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